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Baumart.

„NATÜRLICH GEPFLEGT – EIN LEBEN LANG“

Herzlich willkommen bei Baumart,
Ihrem vertrauensvollen Partner für alles rund um Baum und Garten.

Als Kleingewerbe biete ich eigenständig Baumpflege, Baumfällungen und Baumarbeiten an und bringe dabei meine tägliche Erfahrung aus einem professionellen Baumpflegebetrieb mit.

Bäume stehen bei meiner Arbeit im Mittelpunkt – vom fachgerechten Pflegeschnitt über Kronenrückschnitte bis hin zu Baumfällungen und Wurzelentfernungen. Je nach Auftrag arbeite ich allein oder gemeinsam mit erfahrenen Kollegen, mit denen ich regelmäßig auf Baustellen unterwegs bin. So können wir sowohl kleinere Arbeiten als auch größere Baumarbeiten zuverlässig und sicher umsetzen.

Ich bin zertifizierter Baumkontrolleur und European Tree Worker (ETW) und verfüge über alle notwendigen SKT-Qualifikationen für sicheres Arbeiten im Baum. Zusätzlich besteht selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung.

Mir ist wichtig, jeden Baum sorgfältig zu beurteilen und die passende Lösung zu finden, damit alle Arbeiten fachgerecht, sicher und sauber ausgeführt werden.

Auch wenn mein Schwerpunkt klar auf der Baumarbeit liegt, helfe ich bei Bedarf gern bei Gartenarbeiten wie Hecken schneiden, Rasen mähen oder allgemeinen Pflegearbeiten rund ums Grundstück.

Hier erfahren Sie mehr über meine Leistungen.

Von der Bestellung bis zur Pflanzung kümmern wir uns um alles. Mehr infos hier...

Seilklettertechnik (SKT), Hebebühne, Kranfällung

Gemeinsam sorgen wir für die richtige Pflege Ihrer Bäume. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Totholz,, Lichtraumprofil, Kronenpflege, Obstbaum, Mehr infos hier...

Heckenschnitt, Kappungen, Rasen mähen, und Mehr

Nach Stürmen oder starker Schneelast können Bäume zur Gefahr werden. Wir handeln schnell und sind dafür bestens ausgerüstet.

Vogel- und Nestschutz bei Baum- und Gartenarbeiten

Wann gilt die Schutzzeit für Vögel?


Im Ruhrgebiet gilt vom 1. März bis 30. September die gesetzliche Schutzzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz. In dieser Zeit stehen brütende Vögel und ihre Lebensstätten unter besonderem Schutz.

Was ist in dieser Zeit verboten?


Das starke Zurückschneiden, Roden oder Entfernen von Bäumen, Hecken, Sträuchern und Gehölzen ist grundsätzlich untersagt, um Brutplätze und Lebensräume zu schützen.

Was ist weiterhin erlaubt?


Schonende Pflege- und Formschnitte sind zulässig, wenn keine Nester, Brutstätten oder Tiere gestört werden und die Maßnahme dem Erhalt oder der Verkehrssicherheit dient.

Wo gelten diese Regeln?


Die Vorschriften gelten grundsätzlich für private Gärten, Firmengelände, öffentliche Grünflächen und Grundstücke im Siedlungsbereich. Ausnahmen können nur mit behördlicher Genehmigung erfolgen.

 

Was gilt bei vorhandenen Nestern?


Werden Nester oder brütende Tiere entdeckt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden, bis die Brutzeit beendet ist.

Gesetzliche Grundlage

(§ 39 Bundesnaturschutzgesetz)


„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“ Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen bleiben zulässig.

+49 (0) 175 960 9757

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Unsere Arbeit

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